CE-Kennzeichnung

Das Akronym CE stand ursprünglich für "Communauté Européenne", abgeleitet von "Europäische Gemeinschaft". Heute hat, laut Auskunft der Europäischen Kommission, das CE-Zeichen keine literale Bedeutung mehr. Es ist auch kein Prüf- oder Gütesiegel, sondern letztlich nur ein grafisches Symbol für die Berechtigung des Produktes auf dem europäischen Markt vertrieben zu werden.

Indem der Hersteller seine Produkte mit einem CE-Kennzeichen versieht, erklärt er eigenverantwortlich, dass er sich bei dessen Herstellung an die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen und Normen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit gehalten hat. Das CE-Zeichen allein läßt keine Rückschlüsse zu, ob eine unabhängige Stelle deren Einhaltung überprüft hat. Aus rechtlicher Sicht stellt es also kein Gütesiegel dar.

Handelt es sich bei dem Produkt allerdings um eines mit einem als hoch eingeschätzten Gefahrenpotential, wie zum Beispiel Elektrogeräte oder Spielzeug, so ist vor Markteinführung eine offizielle Überprüftung vorgeschrieben.

Das CE-Zeichen kann durch eine vierstellige Nummer (Identifikationsnummer) ergänzt werden. Diese Kennnummer weisst das darauf hin, dass eine Benannte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden war.