EMV

EMV ist das Akronym für elektromagnetische Verträglichkeit. Die europäische EMV-Richtlinie 2004/108/EG beschreibt die geforderte Vermeidung elektromagnetischer Störungen durch Betriebsmittel, was bedeutet, dass ein Betriebsmittel in seinem elektromagnetischen Umfeld einwandfrei arbeiten muss, ohne selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die sich widerum auf die Funktion anderer Betriebsmittel negativ auswirken.

Diese Richtlinie beinhaltet keine einzuhaltende Grenzwerte und ist nicht rechtlich bindend.

Luftfahrtechnische Erzeugnisse, sowie Funk- und Telekommunikationsbetriebsmittel sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen.

Die nationale Umsetzung der EMV-Richtlinie in Deutschland erfolgte im Februar 2008 mit dem "Gesetz für elektromagnetische Verträglichkeit" und ist für alle Hersteller bindend. Die Grenzwerte für Störfestigkeit und - aussendung sind in entsprechenden Normen festgehalten.


Zum Beispiel:

EN 61000-6-1:2007
Störfestigkeit für Wohnbereiche, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe

EN 61000-6-4:2007
Störaussendung für Industriebereiche