GS

In Deutschland wurde bereits 1977 das GS-Zeichen - "Geprüfte Sicherheit" - als verbraucherorientiertes Sicherheitszeichen eingeführt.

Die Anwendung des GS-Zeichens ist freiwillig, obwohl es staatliche begründet ist. Die Nutzung auf einem Produkt ist allerdings nur dann zulässig, wenn es vorab von einem unabhängig zugelassenen Prüfinstitut, zum Beispiel TÜV oder der Landesgewerbeanstalt (LGA) hinsichtlich der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen getestet und für unbedenklich befunden wurde. Oft wird auf dem Produkt das GS-Zeichen zusammen mit dem Zeichen des Prüfinstituts angebracht.

Im Anschluß an die Vergabe des GS-Zeichens erfolgt in regelmäßigen Zeitabständen eine Kontrolle. In der Regel ist nach Ablauf von fünf Jahren eine erneute Prüfung erforderlich.