MHD

Das Akronym MHD steht für Mindesthaltbarkeitsdatum. Hiermit wird ein Element beschrieben, mit dem, gemäß harmonisiertem EU-Recht, Fertigpackungen gekennzeichnet werden müssen.

Es gibt an, bis zu welchem Datum z.B. Lebensmittel bei sachgerechter Lagerung aufbewahrt werden kann, ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen zu erfahren, sowie beim Verzehr ein gesundheitliches Risiko darzustellen.

Auch die Hersteller von kosmetischen Produkten sind durch die Kosmetikrichtlinien dazu verpflichtet die Produkte mit einem MHD zu kennzeichnen, sobald diese nicht länger als zwei Jahre haltbar sind.

Solange der Hersteller den Nachweis erbringen kann, dass seine MHD-Angabe seriös ist, kann aus vor Ablauf des MHD verdorbener Ware kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.