Häufig verwendete Fachbegriffe

Glossar – MHD

MHD

Das Akronym MHD steht für Mindest­haltbarkeits­datum. Hiermit wird ein Element beschrieben, mit dem, gemäß harmonisiertem EU-Recht, Fertig­packungen gekennzeichnet werden müssen.

Es gibt an, bis zu welchem Datum z.B. Lebensmittel bei sachgerechter Lagerung aufbewahrt werden kann, ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitäts­einbußen zu erfahren, sowie beim Verzehr ein gesundheitliches Risiko darzustellen.

Auch die Hersteller von kosmetischen Produkten sind durch die Kosmetik­richtlinien dazu verpflichtet die Produkte mit einem MHD zu kennzeichnen, sobald diese nicht länger als zwei Jahre haltbar sind.

Solange der Hersteller den Nachweis erbringen kann, dass seine MHD-Angabe seriös ist, kann aus vor Ablauf des MHD verdorbener Ware kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

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